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Gewerbliches Mietrecht

Der Abschluss eines Gewerbemietvertrages ist für den Mieter die wesentliche Grundlage, zum Aufbau seines Gewerbestandortes. Aber auch für den Vermieter stellte der Gewerbemietvertrag bzw. der Vertragsabschluss mit einem Gewerbetreibenden die Basis dar, für eine qualitative Entwicklung eines Standortes, neben der Sicherung der kontinuierlichen Mietzahlungen über die vereinbarte Laufzeit.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich beide Vertragsparteien vor dem Abschluss des Mietvertrages über die Rechts- und Marktlage informieren, denn bei dem Gewerbemietrecht handelt es sich um ein reines Vertragsrecht. Das bedeutet, dass der Mieter und auch der Vermieter nicht durch ein übergeordnetes Landes- und Bundesrecht geschützt sind.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Gestaltung und Abschluss von Mietverträgen

  • Überprüfung laufender Verträge

  • Anpassung der Miete

  • Beendigung des Mietverhältnisses durch ordnungsgemäße, fristgerechte oder außerordentliche, fristlose Kündigung

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